Durchsuchung

Fast jede Durchsuchung kommt für den Betroffenen aus heiterem Himmel. In der Regel müssen Ihnen die durchsuchenden Beamten einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichts vorzeigen und übergeben. Sollte sich die Durchsuchung im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen, könnte dies zu einem Beweisverwertungsverbot von Beweismitteln führen.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Durchsuchung
verweigern?

Eine Möglichkeit, die Durchsuchung zu verhindern, besteht nicht. In jedem Fall sollten Sie einen Strafverteidiger informieren. Gegebenenfalls wird dieser der Durchsuchung beiwohnen und Ihnen zur Seite stehen. Ansonsten wird Ihnen nicht viel anderes übrig bleiben ist, die Durchsuchungsmaßnahmen über sich ergehen zu lassen. Nachdem man Ihnen den Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt hat, sollten Sie den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten und sich spätestens nach Beendigung der Durchsuchung anwaltlichen Rat einholen.

Soll oder muss ich die Fragen der Polizei beantworten?

Nein! Zunächst sollten Sie keine Angaben außer Ihren Personalien gegenüber der Polizei machen. Die Beantwortung von sensiblen Fragen oder Angaben zur Sache dürfen und sollten Sie verweigern. Dies gilt auch für sogenannte Vorgespräche mit der Polizei, die nicht selten geführt werden und über die sich später in der Akte entsprechende Vermerke wiederfinden.

 
 

Was passiert, wenn die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist?

Sollte sich die Durchsuchung im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen, könnte dies zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Dies bedeutet unter Umständen, dass Beweise, die die Polizei sichergestellt hat, in einem späteren Prozess nicht gegen Sie verwendet werden dürfen. Des Weiteren haben Sie bei einer rechtswidrigen Durchsuchung einen Schadensersatzanspruch gegen das Land oder den Staat.

Was ist, wenn ich bei der Durchsuchung festgenommen werde?

Es kann durchaus vorkommen, dass die Polizei nicht nur im Besitz eines Durchsuchungsbeschluss ist, sondern gleichzeitig auch einen Haftbefehl gegen Sie hat und Sie festgenommen werden. Auch ohne Haftbefehl können Sie vorläufig - d.h. für längstens 24 Stunden - festgenommen werden. Spätestens jetzt sollten Sie von Ihrem Recht auf einen Verteidiger Gebrauch machen [s.a. Festnahme].