GERICHTSVERHANDLUNG

Bei einer Gerichtsverhandlung gegen einen Jugendlichen wird die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen - es sei denn, dass gegen mehrere Angeklagten verhandelt wird und ein Heranwachsender oder Erwachsener unter den Angeklagten ist. Der Jugendliche soll aufgrund seines Alters nicht zur Schau gestellt und vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Die Erziehungsberechtigten sind zur Teilnahme berechtigt und sollten dies auch tun. Gegen alle anderen Angeklagten muss grundsätzlich öffentlich verhandelt werden. Ansonsten gilt wie bei Erwachsenen für den Ablauf der Verhandlung die Strafprozessordnung [StPO] wenn nicht im Jugendgerichtsgesetz [JGG] etwas Abweichendes geregelt ist. So nimmt z.B. ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe an der Verhandlung teil, der den Angeklagten und sein familiäres Umfeld kennengelernt hat. Dieser gibt dem Gericht seinen Eindruck des Jugendlichen/Heranwachsenden wieder und macht dem Gericht einen Vorschlag, welche Maßnahme er als Urteil für geeignet hält. Das Gericht ist jedoch nicht an diesen Vorschlag gebunden.