Hauptverhandlung

Sehr oft ergibt sich in der Hauptverhandlung eine Aussage gegen Aussage Konstellation, wenn - wie meistens - an dem Tatgeschehen nur zwei Personen beteiligt sind, nämlich der vermeintliche Täter und das Vergewaltigungsopfer oder das missbrauchte Kind. In diesen Fällen gehört es zu den Aufgaben des Verteidigers, die Glaubwürdigkeit dieses Belastungszeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage so in Frage zu stellen, dass das Gericht hierauf keine Verurteilung stützen kann. Der Verteidiger muss Widersprüche in der Aussage herausarbeiten. Er kann Beweisanträge zur Entstehung der Aussage und Umständen, die sich vor oder nach der Tat abgespielt haben, stellen. Auch kann der Verteidiger die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen.