Welche Anwaltskosten kommen auf mich zu?

Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie bei Erwachsenen [siehe Strafrecht KOSTEN]. Sofern der Mandant Jugendlicher (14 - 17)ist, muss ein Erziehungsberechtigter den Verteidiger beauftragen. Heranwachsende (18 - 20) müssen dies selbst tun. In den Fällen, in denen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, übernimmt der Staat die Kosten. Dies gilt bei Jugendlichen auch dann, wenn es zu einer Verurteilung kommt. In den meisten Fällen gilt dies auch bei Heranwachsenden.